Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von www.Gastro-Ausverkauf.de; Inhaber: Herr Asuraci 

§ 1 Geltungsbereich
1.       Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2.       Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Allgemeines
1.        Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
2.        Der Kunde, außer er wäre Nichtkaufmann, erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge
und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden.
3.        Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies
gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder,
dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit widersprechen oder, dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage
des Vertrages machen will. Soweit widersprechen oder, dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch
zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
4.        Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Nebenabreden oder insbesondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

Die Abbildungen auf dieser Hompage sind als annähernd zu betrachten. Änderungen in Konstruktion, Optik und Form, sowie Lieferumfang bleiben uns vorbehalten. Maß- und Temperaturangaben sind nicht bindend. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Abmessungen verstehen sich, wenn nicht angegeben, immer Breite x Tiefe x Höhe.

§ 3 Angebot
1.        Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.        An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht
zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

§ 4 Lieferumfang
1.        Technische Änderungen, soweit der Lieferumfang nicht beeinflusst wird, bleiben vorbehalten.
2.        Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als annähernd zu betrachten. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die
aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien ( z.B. Strom, Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche usw.) ausreichend zur Verfügung
stehen. Er hat auch behördliche Erlaubnisse einzuholen, insbesondere benötigt er bei Anschluss von Dunstabzügen, Anlagen an bauseitige Kamine, die Erlaubnis des
Kaminfegermeisters.

§ 5 Preise
1.        Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Löhnen und Preisen für Material und Frachten errechnet. Ändern sich diese
Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Ist der Kunde Nichtkaufmann, kommt eine Preisänderung
frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluss in Betracht. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers der Liefertermin
hinausgeschoben wird, bei einem Nichtkaufmann als Kunden nur dann, wenn es sich um mehr als 4 Monate handelt.
2.        Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung der Lieferung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu
veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.
3.        Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung, der Überwachung, des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung
Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür die Bestimmungen §10.
4.        Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 2% des Kaufpreises.
5. Für Bestellungen bis zu einem Netto – Warenwert von 100,00 € berechnen wir 10,00 € Mindermengenzuschlag.

§ 6 Lieferung
1.        Teillieferungen sind zulässig.
2.        Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb
der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen, auch
wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt
die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
3.        Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören,
haben wir nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit.
4.        Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferfristen, die wir zu vertreten haben, stehen unserem Kunden folgende Ansprüche zu:
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der
Nachfrist möglich.
b) Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes ohne
Mehrwertsteuer und Transport-Versicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche sind
ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend haften.
5.        Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft
über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
6.        Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im
Falle eines durch Transportversicherung abgedecktenTransportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegen zu nehmen und Ersatz
zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
7.        Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Fahrzeuge oder
Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.

§ 7 Garantie
1.         Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung,
schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge
von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.
2.         Wir garantieren für etwaige Mängel, mit denen unsere Erzeugnisse es sei denn, es würde sich um gebrauchte Maschinen handeln, für die wir keine Gewährleistung übernehmen
im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges behaftet waren, auf die Dauer von 12 Monaten für alle Teile unserer Erzeugnisse außer Verschleißteile ab dem Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges, aber unter der Voraussetzung, dass unsere Betrieb- oder Wartungsanweisungen sorgfältig befolgt werden und der Kunde nicht selbst oder durch Dritte
Reparaturen, Ersatzlieferungen oder sonstige Eingriffe in die gelieferten Erzeugnisse vorgenommen hat. Bei Waren, die als Restposten oder Waren mit Transportschäden
verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Gewährleistungsrechte zu.
3.         Die Garantie für den Fachhandel oder bei Verkauf mit Sonderpreisen beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.
4.         Unsere Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl darauf, dass wir alle vom Kunden unverzüglich gerügte und nachzuweisende Mängel durch ganze oder teilweise
Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen auf unsere Kosten binnen angemessener Frist beheben.
5.         Schlägt die von uns durchzuführende Leistung innerhalb einer vom Kunden angemessen zu setzenden Nachfrist fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
zu: ist der Kunde Kaufmann, kann er allerdings nur die angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.         Unsere Garantie bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7.         Weitere Ansprüche unseres Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, auch von mit mittelbaren Schäden, außer wir würden aufgrund
Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften. In den Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur
insoweit, dass die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eintretenden Schäden abzusichern.
8.         Der Kunde erklärt sich bereit alle gekauften Geräte durch Fachbetriebe anzuschließen, wird der Anschluss nicht von einem Fachbetrieb vollzogen so erlischt die Gewährleistung
unsererseits. Dies gilt für neue aber auch für gebrauchte Geräte.

§ 8 Zahlung
1.        Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen bei Lieferung netto zuzüglich jeweils der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne
jeglichen Abzug grundsätzlich in bar zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber
angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
2.        Wir sind berechtigt, trotz anders laufender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehendeältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.        Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.
4.        Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung und dann erfüllungshalber herein. Reingenommene Wechsel werden, vorbehaltlich der
Einlösung ab Fälligkeitstag, gebucht. Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
5.        Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
6.        Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, der
Kaufmann ist, wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Sonst kann der Kunde in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe eines
angemessenen Teils der Kaufpreisforderung geltend machen und nur dann, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.        Bei Kreditierung wird die Restschuld ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort zahlungsfällig und etwaige Stundungsabreden gegenstandslos, wenn:
a) Der Besteller mit 2 aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt.
b)   Der Besteller seine Zahlungen einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nach-
sucht oder ein Vergleichverfahren anstrebt.
c) Der Besteller gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen trotz Anmahnung in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug gerät bei Abnahmeverzug
wird der Besteller für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig.
d) Der Besteller stirbt und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die dem Besteller obliegenden Verpflichtungen übernehmen
e) Sich heraus stellt, dass von dem Besteller im Vertrag falsche Angaben gemacht worden sind....
f) Sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern. Wir sind dann berechtigt, die Ware zurück zu nehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu
betreten und die Ware raus zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag. Ein bei Verzug des Kunden erklärter Rücktritt muss ausdrücklich schriftlich
erfolgen. Soweit der Besteller zur Rückgabe des Erlangten nicht in der Lage ist, hat er uns den Wert zu ersetzen. Darüber hinaus können wir Ersatz des uns entstandenen
Schadens verlangen.
g) Soweit die Zahlungsbedingungen laut Liefervertrag überschritten wird, sind wir zu entsprechenden Nachbelastungen berechtigt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir
auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
1.        Unsere Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.        Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt
vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollem Umfang ab.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die
Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkäufer dem Verkäufer
oder Beauftragter das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiter veräußert,
so wird uns, die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der
Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil der Forderung abgetreten.
3.        Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
4.        Sollten wir dem so genannten Scheckwechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich
Nebenkosten vollständig bezahlt ist.
5.        Ist der Käufer oder Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch
soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestattet uns insoweit die im Eigentum oder im
Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an
Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäude und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.

§ 10 Schadenersatzansprüche der Verkäufer
Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Kunde 20% der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies in der
Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert, erhöht sich der
Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransports sowie die Kosten der Aufarbeitung, Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.

§ 12 Kundendienst
1.        Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung.
2.        Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere die Verkäufer verpflichtende Erklärung abzugeben.
3.        Für die von den Kundendienstmonteuren verursachten Fehler und Schäden gilt §6 Absatz 7 entsprechend.

§ 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1.        Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, dann wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt.
2.        Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.
3.        Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehung zu unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
4.        a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist soweit es sich um Vollkaufleute (die also nicht zu den §4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören),
juristische Personen des öffentlichen Recht oder öffentliche Sondervermögen handelt Lübeck. Wir sind berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
b) Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.